Leistungen rund im die Immobilienbewertung 

Bewertung

Gutachten

Kurzbeschreibung

Die Bewertung einer Immobilie ist die preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Im Fokus steht die reine Wertermittlung, daher wird bei der Bewertung auf eine ausführliche Beschreibung und Fotodokumentation verzichtet.

Diese dient Käufern und Verkäufern einer Immobilie als eine aussagekräftige und damit hilfreiche Grundlage bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Kreditinstituten.

Das ausführliche Verkehrswertgutachten enthält eine detaillierte Grundstücksbeschreibung, Berücksichtigung der Lagefaktoren mit Beurteilung der Makro- und Mikrolage, detaillierte Beschreibung des Gebäudes und der Außenanlagen, Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden sowie wertbeeinflussende Rechte und Belastungen, Darstellung des Berechnungsverfahrens, ausführliche Begründung des gewählten Verfahrens (Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahren).

Das Verkehrswertgutachten wird benötigt für z. B.

  • Vermögensübersicht (Kauf, Verkauf)
  • die Beleihung/ Bankfinanzierung
  • bei Ehescheidung
  • Erbauseinandersetzung

Inhalt

  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • Ermittlung des Verkehrswertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Beurteilung von sichtbaren/ messbaren Bauschäden und Baumängel
  • vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Erstellung einer schriftlichen Bewertung (Kurzgutachten) über den ermittelten Verkehrswert (ca. 20-30 Seiten)
  • Bearbeitungszeit: ca. 7-10 Tage
  • Ortsbesichtigung durch einen Sachverständigen
  • ausführliche Grund- und Bodenbeschreibung (Lage, Grundstücksbesonderheiten, öffentlich-rechtliche Situation, Nutzung der Immobilie)
  • ausführliche Beschreibung der Gebäude und Außenanlagen
  • umfangreiche Fotodokumentation
  • Ermittlung des Verkehrswertes (Verkehrswert gemäß §194 BauGB)
  • Beurteilung/Bewertung sichtbarer und messbarer Bauschäden und Baumängel
  • vorhandene Belastungen und Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuches (z. B. Wohnrechte, Wegerechte, Nießbrauch) werden berücksichtigt
  • Erstellung eines schriftlichen (ausführlichen) Gutachtens über den ermittelten Verkehrswert (ca. 30-50 Seiten)
  • Bearbeitungszeit (in der Regel): ca. 14-21 Tage

Hinweise / Haftung

Die Bewertung (Kurzgutachten) ersetzt, aufgrund des reduzierten Beschreibungsumfangs und der fehlenden Fotodokumentation, kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Vorlage bei öffentlichen Ämtern (z. B. Finanzamt oder Nachlassgericht) verwendet werden.

Für die Erstellung von Verkehrswertgutachten sollten möglichst aktuelle Unterlagen vorliegen. Diese können auch mit einer entsprechenden Vollmacht

bei den entsprechenden Ämtern anfordert werden.

Profitieren Sie von unser Expertise und sprechen Sie mich an.

Gerne bespreche ich mit Ihnen die Details für ein unverbindliches und kostenlosen Angebot.

Nadine Uhlig

Dipl. Gutachterin (EIA)

Dipl. Betriebswirtin

 nadine.uhlig@gutachterwert.de