Wann benötigen Sie einen Gutachter und wann einen Makler?
Diese Frage stellen sich sehr viele Immobilieneigentümer. Die Gründe, warum der Wert einer Immobilie benötigt wird, sind vielseitig. Geht es um das Erbe, Streitigkeiten aufgrund einer Scheidung oder soll die Immobilie bestmöglich verkauft werden? Ist eventuell ein Betreuungsgericht involviert? Für jeden Fall gibt es Empfehlungen, ob Gutachter oder ein Makler die bessere Wahl ist.
Ob Kurzbewertung oder Gutachten, in beiden Fällen wird ein Immobilienwert (meist ein unterschiedlicher Wert) ermittelt. Der Makler berechnet in der oft kostenlosen Einschätzung den möglichen Verkaufspreis der Immobilie, mit dem Ziel, die Immobilie marktgerecht und im Einklang von Verkäufer und Käufermarkt zu veräußern.
Im Unterschied zur Kurzbewertung eines Maklers handelt es sich bei einem Wertgutachten immer um eine kostenpflichtige Bewertung der Immobilie. Alle Rechte, Pflichten, Schäden, Mängel und Belastungen zu dem Grundstück werden im Gutachten detailliert und auf den Stichtag genau berechnet und mit in die Bewertung eingezogen.
Die Anforderungen an die Form und den Umfang bei einem Wertgutachten von einem Gutachter sind deutlich höher, weshalb die Erstellung eines Wertgutachtens aufwendiger ist und oftmals zwei bis sechs Wochen dauert.
Das Wertgutachten hat Bestand vor Gerichten, Behörden und Ämtern. Mit einem Gutachten wird der tatsächliche Verkehrswert ermittelt.